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   LSG Bayern, 22.06.2005 - L 16 R 3/04   

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https://dejure.org/2005,26082
LSG Bayern, 22.06.2005 - L 16 R 3/04 (https://dejure.org/2005,26082)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.06.2005 - L 16 R 3/04 (https://dejure.org/2005,26082)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - L 16 R 3/04 (https://dejure.org/2005,26082)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. Berufsunfähigkeitsrente aus der Versicherung des verstorbenen Ehegatten; Bedeutung des Bezugs einer Invalidenrente eines ausländischen Sozialversicherungsträgers für die Beurteilung deutscher Versicherungszeiten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 61/00 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Verletzung der Sachaufklärungspflicht -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.06.2005 - L 16 R 3/04
    Da der Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit an strengere Voraussetzungen geknüpft ist, als derjenige der Berufsunfähigkeit, folgt aus der Verneinung von Berufsunfähigkeit ohne weiteres das Fehlen von Erwerbsunfähigkeit (vgl. Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 5. April 2001 - B 13 RJ 61/00 R -).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus LSG Bayern, 22.06.2005 - L 16 R 3/04
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 25.06.1980 - 1 RA 63/79

    Bisheriger Beruf - Österreichisches Recht - Versicherungspflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 22.06.2005 - L 16 R 3/04
    Maßgebend für die Bestimmung des bisherigen Berufs des Versicherten sind nur die in der deutschen Rentenversicherung versicherungspflichtig ausgeübten Beschäftigungen oder Tätigkeiten (BSGE 50, 165), sofern nicht ein zwischenstaatliches Abkommen oder überstaatliches Recht (insbesondere das europäische koordinierende Sozialrecht, vgl. BSGE 64, 85) im Einzelfall die Berücksichtigung einer im Abkommens- bzw. Mitgliedsstaat ausgeübten Beschäftigung oder Tätigkeit vorsehen.
  • BSG, 21.09.1988 - 5/5b/1 RJ 114/83

    Europa - Berufliche Qualifikation - Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.06.2005 - L 16 R 3/04
    Maßgebend für die Bestimmung des bisherigen Berufs des Versicherten sind nur die in der deutschen Rentenversicherung versicherungspflichtig ausgeübten Beschäftigungen oder Tätigkeiten (BSGE 50, 165), sofern nicht ein zwischenstaatliches Abkommen oder überstaatliches Recht (insbesondere das europäische koordinierende Sozialrecht, vgl. BSGE 64, 85) im Einzelfall die Berücksichtigung einer im Abkommens- bzw. Mitgliedsstaat ausgeübten Beschäftigung oder Tätigkeit vorsehen.
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